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   BFH, 29.10.2008 - VII B 46/08   

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https://dejure.org/2008,9723
BFH, 29.10.2008 - VII B 46/08 (https://dejure.org/2008,9723)
BFH, Entscheidung vom 29.10.2008 - VII B 46/08 (https://dejure.org/2008,9723)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - VII B 46/08 (https://dejure.org/2008,9723)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Duldungsbescheid wegen schenkweiser Überlassung von Geld zum Erwerb eines Hausgrundstücks; Rügeverlust eines nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten; Unzulässigkeit neuen tatsächlichen Vorbringens im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Revisionszulassung wegen ...

  • Judicialis

    AO § 191; ; AnfG § 4; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichterhebung eines Beweises in der mündlichen Verhandlung; Revisionszulassung wegen Rechtsanwendungsfehler; unzulässiges neues tatsächliches Vorbringen i.S.d. § 118 Abs. 2 FGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines neuen tatsächlichen Vorbringens im Verfahren betreffend eine Nichtzulassungsbeschwerde; Endgültiger Rügeverlust als Folge einer unterlassenen rechtzeitigen Rüge

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.02.2006 - III B 128/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - VII B 46/08
    Ein solcher Fehler könnte die Revisionszulassung allenfalls dann rechtfertigen, wenn die Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängen muss, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - VII B 46/08
    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 17.12.1999 - VII B 183/99

    Beweisantrag; Rügeverlust

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - VII B 46/08
    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter --ausdrücklich oder durch Unterlassen einer Rüge-- verzichten kann (§ 155 FGO i.V.m. § 295 der Zivilprozessordnung), hat die unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust, so z.B. auch zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde, zur Folge (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1999 VII B 183/99, BFH/NV 2000, 597).
  • BFH, 17.11.1997 - VIII B 16/97

    Anforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - VII B 46/08
    Zur schlüssigen Darlegung des Verfahrensmangels eines vom FG übergangenen Beweisantrags gehört nach ständiger Rechtsprechung (u.a.) auch der Vortrag, dass die Nichterhebung des Beweises in der mündlichen Verhandlung gerügt wurde oder weshalb diese Rüge nicht möglich war (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299/83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727, und BFH-Beschluss vom 17. November 1997 VIII B 16/97, BFH/NV 1998, 608).
  • BFH, 16.09.2002 - IX B 20/02

    Rüge von Verfahrensmängeln

    Auszug aus BFH, 29.10.2008 - VII B 46/08
    Wenn die Klägerin in der Beschwerde erstmals vorträgt, ihre Mutter habe ihr Schenkungsversprechen im Grundstückskaufvertrag --nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Steuernachforderungen und der darauf zurückzuführenden Kontopfändung-- nicht erfüllt, und Prolongationsbescheinigungen und Kontoauszüge zu einem auf ihren Namen geführten Festgeldkonto vorlegt, aus denen sich die Überweisung des Kaufpreises auf das Notarkonto ergibt, so handelt es sich um neues, im Verfahren wegen einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 118 Abs. 2 FGO unzulässiges tatsächliches Vorbringen (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. September 2002 IX B 20/02, BFH/NV 2003, 186, m.w.N.).
  • BFH, 10.04.2013 - I R 45/11

    Verpflichtung zur Verrechnungspreisdokumentation nach § 90 Abs. 3 AO ist

    Da der im finanzgerichtlichen Verfahren geltende Untersuchungsgrundsatz eine Verfahrensvorschrift ist, auf deren Einhaltung ein Beteiligter verzichten kann (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 295 ZPO), hat die --wie hier-- unterlassene rechtzeitige Rüge den endgültigen Rügeverlust zur Folge (BFH-Beschlüsse vom 17. März 2000 VII B 1/00, BFH/NV 2000, 1125; vom 29. Oktober 2008 VII B 46/08, BFH/NV 2009, 120).
  • BFH, 17.12.2020 - X B 154/19

    Übergangener Beweisantrag; keine Rügeobliegenheit nach § 295 ZPO bei

    Nach einer vermittelnden Auffassung soll das Rügerecht bei einem nicht vertretenen Beteiligten nur dann verloren gehen, wenn der betreffende Verfahrensverstoß bei einer Parallelwertung in der Laiensphäre erkennbar war; in den konkret entschiedenen Fällen hat der BFH jeweils die Erkennbarkeit für einen Laien bejaht (BFH-Beschluss vom 01.12.2011 - I B 80/11, BFH/NV 2012, 954, Rz 7; im Ergebnis wohl auch BFH-Beschluss vom 29.10.2008 - VII B 46/08, BFH/NV 2009, 120, unter II.3.; vgl. auch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.07.1976 - VI C 4.76, BVerwGE 51, 66).
  • BFH, 01.12.2011 - I B 80/11

    Verlust des Rügerechts bei nicht durch rechtskundige Bevollmächtigte vertretenen

    Diese Grundsätze gelten für nicht durch rechtskundige Prozessbevollmächtigte vertretene Beteiligte allerdings nur, soweit der betreffende Verfahrensverstoß auch bei einer entsprechenden Wertung in der "Laiensphäre" erkennbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2008 VII B 46/08, BFH/NV 2009, 120; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 103).
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